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Die Bundesregierung teilt weiter mit, es sei ihr unmöglich darüber Auskunft zu geben, aus welchen Gründen die Ablehnung eines Visumantrages erfolgt sei – wie etwa unglaubhafte Angaben zum Aufenthaltszweck oder mangelnde Rückkehrbereitschaft. Dazu lägen ”keine statistischen Angaben“ vor.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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