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Bisher könne das Sekretariat weder eigene Rechtsgeschäfte vornehmen, noch eigene Mitarbeiter beschäftigen oder Räumlichkeiten anmieten. Bisher müssten daher alle Rechtsgeschäfte des CWSS durch das Umweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz vorgenommen werden. Dies hätte in der Vergangenheit zu ”rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten“ geführt, heißt es weiter. Zudem bestehe Rechtsunsicherheit für die Mitarbeiter sowie eine ”ungeklärte Haftungssituation für den Sekretär“.
Deshalb soll das gemeinsame Wattenmeersekretariat nach den Vorstellungen der Bundesregierung in eine ”bestehende oder noch zu gründende öffentlich-rechtliche Organisationsstruktur der Bundesrepublik Deutschland überführt“ werden. Mit diesem Gesetzentwurf soll dem CWSS ”funktional beschränkte Rechtsfähigkeit“ eingeräumt werden, soweit es zu seiner Aufgabenerfüllung notwendig ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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