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Die Festsetzung einer generellen Höchstgeschwindigkeit für alle Elektrofahrräder von 30 km/h sei zur Zeit nicht umsetzbar, heißt es weiter. Elektrofahrräder, deren Geschwindigkeiten mit Tretunterstützung 25 km/h übersteigen, würden den Anforderungen der EU-Richtlinie unterliegen, betont die Regierung. Dementsprechend müssten sie mit einem Rückspiegel, einem Scheinwerfer für Abblendlicht und mit einer Hupe ausgerüstet sein.
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