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Wie aus der Antwort weiter zu entnehmen ist, spricht sich die Regierung grundsätzlich dafür aus, die Intensität der Unterstützung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik an Fortschritte der Partnerstaaten hin zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auszurichten. Freie und faire Wahlen seien hierbei ein ”wichtiges Kriterium“. Die Bundesregierung sei jedoch der Ansicht, dass die EU auch jenen Partnerstaaten Unterstützung und Zusammenarbeit anbieten sollte, die diese Schwelle noch nicht überschritten hätten, sofern diese ”glaubwürdige demokratische und rechtsstaatliche Reformen eingeleiteten hätten oder anstreben“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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