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Darin verweist die Regierung darauf, dass sie Maßnahmen zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderern fördere. Unabhängig von der ethnischen Abstammung stünden die geförderten Maßnahmen wie etwa Sprachförderung allen Zuwanderergruppen offen, sofern diese sich rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland aufhalten. Ausländische Roma hätten als EU-Bürger stets die Möglichkeit, an diesen Maßnahmen teilzunehmen beziehungsweise sich um Fördermittel für Integrationsprojekte zu bewerben.
Wie die Regierung weiter erläutert, hat sie mit der Umsetzung von EU-Vorgaben zur Integration der Roma begonnen und wird ”eine nationale Roma-Strategie oder integrierte Pakete mit politischen Maßnahmen im Rahmen ihrer breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung ausarbeiten beziehungsweise ihre vorhandenen Strategien und Maßnahmenpakete aktualisieren“. In diesem Zusammenhang werde die ”besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber den Roma berücksichtigt“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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