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Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, ob die Regierung einen Straftatbestand ”Sportbetrug“ als mögliches Instrument ansieht, um Doping, aber auch Korruption oder Manipulation im Sport wirksam zu bekämpfen. Dazu verweist die Regierung in ihrer Antwort darauf, dass die Frage der Einführung eines solchen Straftatbestandes 2007 eingehend in dem Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport diskutiert worden sei. Die Mehrheit der Experten habe seinerzeit juristische Probleme ”insbesondere bei der Definition des Schutzgutes“ gesehen und daher von einer solchen Einführung abgeraten. Auch ein entsprechender Gesetzesvorstoß des Landes Bayerns habe aus gleichen Gründen im Bundesrat keinen Erfolg gehabt.
Wie die Regierung weiter erläutert, werden die Konstellationen des sogenannten Sportbetrugs bereits weitgehend vom Tatbestand des Betrugs (Paragraph 263 des Strafgesetzbuchs) erfasst. Was die Bekämpfung von Manipulationen im Sport betreffe, hätten ”die strafgerichtlichen Verurteilungen im aktuellen Wettskandal gezeigt, dass die geltenden strafrechtlichen Vorschriften ausreichen und geeignet sind, um die Taten zu ahnden“.
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