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ihrer Beamten genieße die Bundespolizei nach Erkenntnissen der Bundesregierung ”in breiten Teilen der Bevölkerung großes Vertrauen“.
Um eine Identifizierbarkeit von Bundespolizisten im Einsatz zu ermöglichen, seien diese gehalten, auf Nachfrage Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen, heißt es in der Antwort weiter. In Gefahrensituationen könne sich der Polizeibeamte auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken. Darüber hinaus sei eine Identifizierung ”über die taktische Kennzeichnung, polizeiliche Videoauswertung oder durch eine interne Zeugenbefragung möglich“.
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