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Für die Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen kommen nach Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Patienten in Frage, die mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei erfolglos beendete beziehungsweise abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Den Weg für die besondere Behandlungsform hatte der Bundestag im Jahr 2009 frei gemacht. Die Regierung schreibt, ihr lägen Informationen aus einzelnen Kommunen vor, ”die darauf hindeuten, dass die Richtlinien zur diamorphingestützten Behandlung in ihrer derzeitigen Fassung die Einrichtung von Diamorphinambulanzen nicht begünstigt haben“. Derzeit werde im G-BA ein Bericht vorbereitet. In diesem Zusammenhang sollen diejenigen Träger befragt werden, deren Bemühungen um die Schaffung neuer entsprechender Einrichtungen erfolglos verliefen, wie die Regierung weiter mitteilt.
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