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Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Staaten abzuwenden und Ansteckungseffekte zu vermeiden, wollen die Staats- und Regierungschefs der Eurozone den Rettungsschirm außerdem mit zusätzlichen und flexibleren Instrumenten ausstatten, heißt es weiter. Entsprechend sieht der Gesetzentwurf der Koalition vor, dass der EFSF Euro-Staaten einzelne Kreditlinien und Darlehen zur Refinanzierung ihrer Finanzinstitute zur Verfügung stellen kann. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ soll die EFSF Anleihen eines Euro-Staates auf dem Sekundärmarkt kaufen können, „in Ausnahmefällen im Kontext eines Programms mit strengen Auflagen“ auch auf dem Primärmarkt – also direkt beim betroffenen Staat.
Über die Gewährung der Hilfen entscheiden weiterhin einstimmig die Mitgliedstaaten der Eurozone, heißt es im Gesetzentwurf. Sie seien an „strenge Auflagen“ gebunden. In der Regel sei das ein „umfassendes wirtschafts- und finanzpolitisches Anpassungsprogramm“, das der betroffene Staat mit der EU-Kommission und unter Mitwirkung von Europäischer Zentralbank und nach Möglichkeit auch des Internationalen Währungsfonds auszuhandeln hat.
Offen lässt der Gesetzentwurf die Frage, in welcher Form der Deutsche Bundestag bei Entscheidungen zum Rettungsfonds beteiligt wird. Die Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung sollen nach Vorstellungen der Koalitionsfraktionen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens getroffen werden – in Kenntnis des für den morgigen Mittwoch „erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zu den bisherigen Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro“.
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