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Zur weiteren Stärkung der Beteiligungsrechte des Parlaments bei der Ausgestaltung des Rettungsschirms sollen die operativen Richtlinien des EFSF durch den Haushaltsausschuss gebilligt werden, heißt es in dem Antrag weiter. So sollen die Leitlinien für die konkrete, operative Ausgestaltung der Anwendung der neuen Instrumente (vorsorgliches Kreditprogramm, Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Anleihekäufe am Primär- und Sekundärmarkt) vom Haushaltsausschuss gebilligt werden, bevor der deutsche Vertreter im Gremium des EFSF diesen zustimmen kann. Andernfalls müsste dieser mit Nein stimmen.
Zudem soll bei Änderungen an den Bedingungen laufender Programme die Zustimmung des Haushaltsausschusses eingeholt werden. Dies beträfe zum Beispiel Änderungen an der Laufzeit oder der Zinshöhe für bestehende Hilfskredite, aber auch Anpassungen bei den möglichen Instrumenten einer Notmaßnahme. Auch in diesem Falle müsse der deutsche Vertreter im jeweiligen Gremium mit „Nein“ stimmen, falls die Zustimmung des Haushaltsausschusses fehle. Zudem soll der Haushaltsausschuss „zeitnah und umfassend“ zu allen operativen Entscheidungen des EFSF im Rahmen des jeweiligen Gewährleistungsrahmens informiert werden. Dem Plenum des Deutschen Bundestages soll es unbenommen bleiben, die Befugnisse des Haushaltsausschusses in diesen Fällen jeweils an sich zu ziehen und durch einfachen Beschluss auszuüben, solange der Ausschuss noch nicht entschieden habe.
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