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Danach soll das Ausleihvolumen des EFSF von bisher 240 Milliarden Euro auf rund 440 Milliarden Euro angehoben werden. Dadurch würde der deutsche Anteil an Kreditbürgschaften für überschuldete Euro-Länder von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro steigen. Außerdem soll das Aufgabenspektrum des EFSF erweitert werden. Dazu gehören vorsorgliche Kreditlinien, Darlehen an Regierungen zur Kapitalisierung von Finanzinstituten sowie Interventionen am Sekundärmarkt
Die Sprecher der Koalition sowie die der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hielten die Ertüchtigung des Rettungsschirms für notwendig. Auch die vorgesehenen neuen Instrumente seien zielgerichtet. Die SPD betonte aber, dass genau überprüft werden müsse, ob damit auch die Ziele erreicht werden könnten. Die Linksfraktion begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass mit dem Eurorettungsschirm Staaten, die daraus Geld erhalten sollten, einem Spardiktat unterworfen würden.
Auf Antrag der Koalition hat der Ausschuss in den Gesetzentwurf die Beteiligungsrechte des Parlaments eingearbeitet. Grundlage dafür war der entsprechenden Antrag der Koalition (17/6945). Danach darf der Vertreter der Bundesregierung im EFSF einem Beschlussvorschlag, der die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berührt, nur dann zustimmen, wenn das Parlament zuvor einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sollen die Beteiligungsrechte des Bundestages von einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses wahrgenommen werden, dem neun Mitglieder aus allen Fraktionen angehören sollen.
Dazu legte die SPD erfolglos einen Änderungsantrag vor. Danach sollte auch in Fällen der Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit der Haushaltsausschuss zustimmen - und nicht das Sondergremium.
Laut Änderungsantrag ist die haushaltspolitische Gesamtverantwortung besonders dann berührt, wenn ein neues Land ein Antrag auf Unterstützung durch den Euro-Rettungsschirm stellt, wenn die Höhe des Gewährleistungsrahmens verändert wird, wenn es Änderungen des Rahmenvertrags geben soll und bei der Überführung von Rechten und Verpflichtungen aus dem derzeitigen Eurorettungsschirm in den geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Die Sprecher aller Fraktionen wiesen darauf hin, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages wesentlich gestärkt würden; es werde über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu wesentlich hinausgegangen. Die Union sprach von einer „Sternstunde des Parlaments“.
Bundestagspräsident Norbert Lammert setzte sich zu Beginn der Haushaltsausschusssitzung für einen möglichst großen Konsens in der Frage der parlamentarischen Beteiligung ein. Er hielt es für „dringend geboten“, dass über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus gegangen werde. Für besonders wichtig hielt er es, dass die Mitglieder des Sondergremiums durch den Deutschen Bundestag gewählt und nicht vom Haushaltsausschuss benannt werden sollen.
Das Plenum wird am 29. September abschließend über den Gesetzentwurf beraten
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