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Angesichts der besonderen Risiken, die mit der Agrogentechnik einher gehen würden, sei eine „besonders sorgfältige und transparente Prüfung“ nötig, sagte der BÖLW-Vorstandsvorsitzende. Man müsse sich bewusst machen, dass die Folgen des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) „nicht rückholbar und nicht eingrenzbar“ seien. Ein akzeptables Zulassungsverfahren, so Prinz zu Löwenstein, müsse unabhängige Studien berücksichtigen. Gleichzeitig müssten auch sozioökonomische Kriterien in die Entscheidung einfließen. Weiterhin müsse die Zusammensetzung der Überwachungsbehörde (EFSA) überprüft und auf fachlicher Ebene erweitert werden. „Wir brauchen in diesem Gremium auch Vertreter der Zivilgesellschaft“, forderte der BÖLW-Vorstandsvorsitzende.
Ziel der Bundesregierung, so erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Bleser (CDU), sei die Wahrung der Wahlfreiheit für die Verbraucher und die Koexistenz der Anbauverfahren. Die Agrogentechnik, so Bleser, sei im Übrigen eine „weltweit gängige Technologie, die nicht mehr aus der Welt zu bringen ist“, egal was man in Deutschland beschließe. Das Prinzip der Vorsorge und des Verbraucherschutzes funktioniere in Deutschland gut, urteilte Bleser. Dies zeige das Anbauverbot für die Maissorte MON 810, bei der im Labortest eine Schädigung des Zweipunkt-Marienkäfers nachgewiesen worden sei. Auf Nachfrage sagte der Staatssekretär, der Bundesregierung seien „weltweit und national“ keine Fälle bekannt, bei denen in Folge des Einsatzes von GVO Schäden an der Umwelt oder am Menschen entstanden sind. Eine Vertreterin des Bundesamtes für Naturschutz sprach hingegen von einer „Reduzierung der Artenvielfalt an und auf dem Feld“, die beim Versuchsanbau gentechnisch veränderter Zuckerrüben und Raps im Gegensatz zum konventionellen Anbau zu beobachten gewesen sei. Dem entgegnete Bleser, dass in Deutschland der Anbau von genverändertem Raps und Zuckerrüben nicht zugelassen sei.
In der Frage, ob der Einsatz der GVO zur Lösung des Welternährungsproblems betragen könne, vertraten Staatssekretär Bleser und der Petent gegensätzliche Ansichten. Prinz zu Löwenstein nannte als Gründe für den Hunger auf der Welt unter anderem die ungerechte Einkommensverteilung und die Zerstörung von Böden. „Die Gentechnik kann hier nicht helfen“, sagte er. Dadurch würden „Zugangsrechte monopolisiert und Monokulturen ausgebreitet“, was zu Ungunsten der heute Hungernden führen würde. Bleser räumte ein, dass die Lösung des Problems stark von „guter Regierungsführung in den betroffenen Ländern abhängig ist“. Bei einem Arbeitsbesuch in Äthiopien habe er jedoch erfahren, wie sehr die Menschen dort etwa an einer schadstoffresistenten Kartoffel, „die BASF längst produziert“, interessiert seien. „Das zeigt, dass auch im Rahmen der Hungerbekämpfung diese Technologie nicht von vornherein ausgegrenzt werden soll“, betonte Staatssekretär Bleser.
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