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Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sich die Frauen in den Jahren 1978 und 1979 in der DDR an mit Hepatitis-C-Virus verseuchten Anti-D-Immunglobulinen angesteckt hätten, mit denen sie nach Geburten wegen Rhesusfaktor-Unverträglichkeit behandelt worden waren. Mit Blick auf das seit dem Jahr 2000 geltende Anti-D-Hilfegesetz heißt es in der Vorlage der Linksfraktion, in der Praxis zeige sich, dass vielen Menschen die finanziellen Hilfen von den zuständigen Versorgungsämtern verweigert würden, da diese nicht nachweisen können, dass die Hepatitis-C-Virus-Infektion ursächlich für die Schädigungsfolgen ist.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Linksfraktion erreich, dass Betroffene nicht mehr nachweisen müssen, dass körperliche Schädigungen auf die Hepatitis-C-Infektion zurückgehen. Vielmehr würden finanzielle Hilfen nur dann nicht gewährt, wenn eine solche Infektion als Ursache der Schädigungsfolgen auszuschließen ist.
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