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In der Petition werden Vorgänge im Zusammenhang mit der Rückkehr der Oppositionellen Victoire Ingabire Umohoza aus dem niederländischen Exil im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2010 beklagt. Umohoza und ihre Partei FDU seien einer Kampagne durch Regierungsvertreter ausgesetzt gewesen, heißt es in der Eingabe. Aus Sicht des Petenten ist sowohl die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit als auch die Freiheit der Berichterstattung im heutigen Ruanda nicht gewährleistet. Zudem sei im Vorfeld der Wahlen die Gründung neuer Parteien sowie Wahlwerbung in staatlichen Medien fast unmöglich gemacht worden.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung bezieht sich der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, wonach der Wahlkampf zu dem am 9. August 2010 stattgefundenen Präsidentschaftswahlen friedlich verlaufen sei. Dass drei politische Parteien von der Nationalen Wahlkommission zu der Wahl nicht zugelassen worden waren, sei dadurch begründet, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kandidatur nicht erfüllt hätten, heißt es weiter. Auf die Tätigkeit Frau Umohozas eingehend verweist der Petitionsausschuss darauf, dass diese nach ihrer Rückkehr nach Ruanda mit provozierenden Aussagen, die das nach wie vor problematische Verhältnis zwischen den Bevölkerungsgruppen der Hutu und der Tutsi berührt hätten, „allem Anschein nach bewusst an die Grenzen des in Ruanda derzeit gesellschaftlich Akzeptierten gegangen war“. Es sei die souveräne Entscheidung Ruandas, zur Verhinderung erneuter ethnischer Auseinandersetzungen strikte Regelungen zu Tatbeständen der Volksverhetzung zu erlassen, schreibt der Petitionsausschuss.
Die deutsche Botschaft, so heißt es weiter, stehe ebenso wie das Auswärtige Amt auch in Fragen der Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit in ständigem Kontakt mit der ruandischen Regierung. Dabei würden auch wahrgenommene Defizite bei der demokratischen Öffnung „angesprochen und offen diskutiert“. Die ruandische Regierung zeige zunehmend Dialog- und Gesprächsbereitschaft gegenüber regierungskritischen gesellschaftlichen Gruppen. Zugleich sollen auch die Regelungen zu Tatbeständen der Volksverhetzung, die bisher unscharf formuliert gewesen seien und so Grund zu der Besorgnis gegeben hätten, dass dadurch die Meinungsfreiheit unzulässig weit eingeschränkt würde, präzisiert werden. Dies sei auch durch Amnesty International positiv gewürdigt worden, schreibt der Ausschuss.
Auch wenn die innenpolitische Situation in Ruanda insgesamt stabil sei, bleibe die Sicherheitslage, insbesondere in der Hauptstadt Kigali, seit der Wahlkampfzeit angespannt, stellt der Petitionsausschuss fest. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sei eine weitere Verfolgung der Entwicklung in Ruanda notwendig.
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