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Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), Walter Rasch, wies darauf hin, dass die Städtebauförderung von 650 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 455 Millionen Euro für 2011 reduziert worden sei. Eine weitere Reduzierung komme „nicht in Betracht“. Stattdessen forderte er die Bundesregierung auf, die Städtebauförderung auf das Vorjahresniveau anzuheben und für die nächsten Jahre festzuschreiben.
Auch die Rahmenbedingungen für energetische Sanierung und für energieeffizienten Neubau sind in Deutschland unzureichend, sagte er. Das Ziel der Bundesregierung, den Energieverbrauch bis 2050 um rund Zweidrittel zu reduzieren, sei damit nicht zu erreichen. Im Gebäudebereich müsse dazu die Sanierungsrate auf mindestens zwei Prozent ansteigen. Dafür sei eine Fördersumme von wenigsten fünf Milliarden Euro jährlich notwendig. Die Darlehensförderung über die KfW sei jedoch bis 2014 lediglich mit 1,5 Milliarden Euro unterlegt. „Die Rahmendaten für die Investitionssicherheit müssen stimmen“, betonte er und regte an, die Abschreibung für Gebäude auf vier Prozent zu erhöhen.
Rainer Bohne von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) unterstützte grundsätzlich die drei Anträge der Oppositionsfraktionen. In diesen würde die Problematik des Klimaschutzes in der Stadt in geeigneter Weise aufgenommen. Er befürchtete jedoch, dass dem Klimaschutz im Vergleich zur Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen ein zu großer Stellenwert eingeräumt werde.
Bohne forderte, dass die Kommunen als Träger der Planungshoheit finanziell in die Lage versetzt werden müssten, eine aktive Klimaschutzpolitik zu betreiben. Neben einer grundsätzlichen Neuregelung der Gemeindefinanzierung sei die Städtebauförderung dringend dem kommunalen Bedarf anzupassen, betonte er. Deshalb müsse unter anderem der Klimaschutz als eigenständiges Leitbild im Baugesetzbuch verankert werden.
Für Jan Witt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist der von der Bundesregierung angestrebte nachhaltige Umbau des Wärmemarktes verbunden mit einer langfristigen, signifikanten Energieeinsparung und CO2-Minderung eine „nationale Gemeinschaftsaufgabe“. Sie können nur dann sozialverträglich gemeistert werden, wenn sowohl die Förderinstrumente als auch der bestehende ordnungsrechtliche Rahmen technologieoffen und energieträgerneutral verzahnt werde und sich an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und deren „faire Lastenteilung“ zwischen Vermieter und Mieter orientiere. Deshalb müssten die Förderprogramme bei der energetischen Gebäudesanierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung aufgestockt und verstetigt werden. Bei einer entsprechenden energetischen Gebäudesanierung würden die Bürger 30 bis 50 Prozent weniger Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung haben. Zudem würden 83 Tausend zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen; das Klima würde durch eine CO2-Minderung in Höhe von 50 bis 70 Millionen Tonnen im Jahr 2020 geschützt.
Carsten Wachholz, Naturschutzbund Deutschland (NABU), forderte wie Witt ausdrücklich einen Sanierungsfahrplan für die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Dieser solle durch entsprechende gesetzliche Regelungen begleitet werden. Andreas Stücke von der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland wies darauf hin, dass dreiviertel alle Vermietungsobjekte privaten Eigentümern gehörten. Diese müssten bei der energetischen Sanierung eingebunden werden. Er bedauerte wie die meisten Sachverständigen, dass der Gesetzentwurf zur steuerliche Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen im Bundesrat abgelehnt wurde. Es müsse „unbedingt“ der Vermittlungsausschuss angerufen werden, forderte er.
„Mit den bisherigen Instrumenten werden die klimapolitischen Ziele nicht erreicht“, erklärte Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund (DMB). Bisher seien die erlaubten Mieterhöhungen nach einer Sanierung doppelt so hoch wie die Heizkostenersparnis. Dies müsse, wie von der SPD gefordert, geändert werden.
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