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Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion gab der Opposition „grundsätzlich Recht“. Er verwies aber andererseits auf die insgesamt große Zahl von Gesetzentwürfen, die im Finanzausschuss beraten werden müsse. Von der Opposition wurde auch kritisiert, dass ursprünglich im Umweltausschuss zu beratende Änderungen am Emissionshandelsrecht plötzlich im Gesetzentwurf zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerecht zu finden seien. Die Koalitionsfraktionen hatten außerdem Änderungsanträge mit dem Ziel der Begrenzung der Provisionen von Versicherungsvertretern eingebracht (Siehe gesonderten Bericht).
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Missständen in diesem Marktsegment soll entgegengewirkt werden, indem Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt werden. „Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen sollen zusätzliche inhaltliche Anforderungen erfüllen. Anbieter von Vermögensanlagen sollen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter zu erstellen. Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, muss mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis rechnen. Verlangt werden laut Gesetzentwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Der Sachkundenachweis sei zum Schutz der Anleger vor unqualifizierter Beratung und unsachgemäßer Vermittlung von Finanzanlagen sinnvoll und angesichts des hohen Schädigungspotenzials bei Falschberatung auf Grund von mangelhafter Qualifikation auch erforderlich. Für die Überwachung des Grauen Marktes sollen die Gewerbebehörden zuständig sein und nicht die für die Banken zuständige Finanzaufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die FDP-Fraktion widersprach der Auffassung der SPD-Fraktion, dass die gespaltene Aufsicht das Problem des Anlegerschutzes nicht löse. Die BaFin und die Gewerbeaufsicht würden in den Finanzfragen eng kooperieren, so dass die Vorwürfe der SPD-Fraktion ins Leere laufen würden. Auch die Bundesregierung wies darauf hin, dass man gute Erfahrungen mit der Aufsicht durch die Gewerbeämter gemacht habe. Die Ämter sind bereits für die Versicherungsvertreter zuständig. Finanzanlagevermittler gehörten ebenfalls in diesen Bereich, zumal der Personenkreis zu 80 Prozent identisch sei. Für die Linksfraktion besteht das Grundproblem weiter. Es gebe keinen „TÜV“, der die Anlageprodukte prüfe. Es dürften nur geprüfte Produkte auf den Markt kommen, verlangte die Linksfraktion.
Die Opposition kritisierte einen Änderungsantrag der Koalition, der eine Bestandsschutzregelung für langjährig tätige Finanzanlagevermittler und Anlageberater vorsieht. Wer seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen in der Branche tätig war, soll von der Notwendigkeit des Sachkundenachweises befreit werden. Diese „Alte-Hasen-Regelung“ stieß auf spöttische Kritik der SPD-Fraktion: „Das Problem ist, dass ein alter Hase ganz jung sein kann und eine lange Hasenzeit vor sich hat.“ Von Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Entwertung der Qualifikationen der jüngeren Berater und Vermittler durch die „Alte-Hasen-Regelung“ kritisiert.
Der Finanzausschuss will den Gesetzentwurf am 19. Oktober weiter beraten.
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