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Vertreter von Drogenprojekten befürworteten in der Anhörung hingegen die Möglichkeit zum Drogentest. Rainer Schmid vom Wiener Projekt „Check it“ erläuterte etwa, Drug-Checking erschließe Zielgruppen für die Präventionsarbeit, die sonst kaum zu erreichen wären. Für die Caritas Suchthilfe fügte Wolfgang Barth hinzu, Drug-Checking gehe in jedem Fall mit der Aufklärung über die Gesundheitsgefahren des Drogenkonsums einher. Thomas Bader vom Fachverband Drogen- und Suchthilfe betonte, oberstes Gebot der Suchthilfe sei es, den Schaden für Betroffene zu minimieren. Drug-Checking sei dazu ein Ansatz. Es gebe im Übrigen keine Hinweise, dass durch Substanzanalysen der Kreis der Drogenkonsumenten erweitert werde.
Der Anhörung lag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2050) zugrunde. In diesem weisen die Abgeordneten darauf hin, dass Beimischungen in Drogen zu „erheblichen zusätzlichen gesundheitlichen Risiken“ für die Konsumenten führen. Mit Drogen-Qualitätstests könnten die vorhandenen Gesundheitsrisiken „zumindest verringert werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt aufzulegen, das „Wirkungen, geeignete Akteure und strukturelle Voraussetzungen der stationären und mobilen Substanzanalyse untersucht“. Ferner müsse für die Substanzanalyse von Drogen Rechtssicherheit geschaffen und bei den Ländern auf Unterstützung von Drug-Checking-Initiativen hingewirkt werden, heißt es in dem Antrag.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (17/7006) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erst vor wenigen Tagen deutlich gemacht, dass sie Drug-Checking „nicht als Maßnahme der Drogenprävention“ ansehe und deshalb ablehne.
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