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Veranlasst durch Presseberichte über mögliche Gesundheitsbelastungen durch Energiesparlampen wollte die Grünen-Fraktion unter anderem wissen, welche Gesundheitsrisiken aus Regierungssicht mit dem Einsatz von Energiesparlampen verbunden sind und ob das Verbot konventioneller Glühbirnen infrage zu stellen ist. Nach Fraktionsangaben fordern einzelne Abgeordnete aus EU-Parlament und Bundestag, den EU-Beschluss des Verbots konventioneller Glühbirnen zu überdenken.
Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort, dass „Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz und die Qualität verschiedener in Haushalten verwendeter Leuchtmittel“ in einer entsprechenden Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt sind. „Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine Abkehr von dieser Regelung“, heißt es weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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