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Das Gesetz soll nach dem Willen der Abgeordneten die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung ermöglichen, soweit dies für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist. Dabei müssten jedoch die Privatsphäre geschützt und eine Wiederholung vorangegangener Datenschutzskandale verhindert werden. Wenn feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht begründet wird, sollen die Beschäftigtendaten laut Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Personalentscheidung zu löschen oder zurückzugeben sein. Dies solle nicht gelten, wenn der Beschäftigte in die weitere Aufbewahrung oder Speicherung eingewilligt hat oder „solange der Arbeitgeber wegen eines drohenden oder anhängigen Verfahrens über die Personalentscheidung an der weiteren Aufbewahrung oder Speicherung der Beschäftigtendaten ein berechtigtes Interesse hat“.
Vor und nach der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses soll die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung der Vorlage zufolge nach bestimmten Vorgaben begrenzt werden. Auch sollen laut Fraktion „gegenüber dem vorgelegten Gesetzentwurf keine Verschlechterungen zu Lasten von Beschäftigten aufgenommen werden“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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