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In dem Antrag mit dem Titel „Wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen“ heißt es weiter, die bestehende Bedarfsplanung im Gesundheitswesen sei „unverzichtbar, aber auch stark reformbedürftig“. Künftig solle die Planung den ambulanten und stationären Sektor umfassen und nach den Versorgungsstufen „Primärversorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung und spezielle fachärztliche Versorgung differenziert werden“. Die Primärversorgung werde generell kleinräumiger als bislang geplant. Für bestimmte spezialärztliche Bereiche, beispielsweise Transplantationen, Behandlungen seltener Krankheiten und den Einsatz von Großgeräten seien dagegen eine großräumigere Planung und Zulassung notwendig. Je nach Spezialisierungsgrad könne dabei der Bezugspunkt der Landkreis, das Bundesland oder die Bundesrepublik sein.
Nach Vorstellung der Abgeordneten soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein unabhängiges Institut beauftragen, regelmäßig Sektor übergreifende Versorgungsanalysen vorzunehmen. Der G-BA, also das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, solle unter Beteiligung der Länder Vorgaben für die Versorgungsplanung auf Landesebene machen. Der Beschluss müsse Mindestvorgaben zur Erreichbarkeit, Qualität und zum Umfang des vorzuhaltenden Leistungsangebots enthalten.
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