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Danach liegen zur durchschnittlichen Vergütung von festangestellten Lehrkräften keine Erkenntnisse vor. Auf die Frage nach der durchschnittlichen Vergütung der Honorarkräfte verweist die Regierung auf eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer dieses Jahres vorgenommene Kursträgerabfrage. Dabei sei eine durchschnittliche Vergütung in Höhe von 18,14 Euro für 45 Minuten pro Unterrichtseinheit ermittelt worden.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, zahlten rund 98,3 Prozent der 1.219 Kursträger, die auf die Anfrage geantwortet hatten, ein Honorar von 15 Euro und mehr sowie rund 1,7 Prozent ein Honorar von weniger als 15 Euro. In keinem Fall habe das Honorar unter zehn Euro (brutto) gelegen.
Die Regierung verweist zugleich darauf, dass sie aus vergaberechtlichen Gründen den Trägern keine Honorarsätze für die Lehrkräfte vorschreiben könne. Die Kursträger, die vom BAMF mit der Kursdurchführung betraut würden, seien Vertragspartner der Lehrkräfte und für deren Honorierung unmittelbar verantwortlich. Das Vergaberecht lasse zwar für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungskriterien an Auftragnehmer zu wie zum Beispiel die Einhaltung bestimmter sozialer Aspekte. Mindestentgeltanforderungen fielen aber nur dann unter diese Kriterien, wenn hierzu eine formell-gesetzliche Regelung besteht oder die Lohnhöhe durch einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag vorgegeben ist. Der im Bereich der beruflichen Weiterbildung existierende Tarifvertrag sei aber weder für allgemeinverbindlich erklärt worden noch seien die Lehrkräfte in den Integrationskursen von dessen Geltungsbereich erfasst. Vor diesem Hintergrund steuere das BAMF die Honorarhöhe nur insofern, als es seit September 2008 als „qualitatives Steuerungselement“ die Zulassung der Träger, die weniger als 15 Euro zahlen, auf ein Jahr – statt normal drei Jahre – begrenzt
Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde im Jahr 2009 wegen Unterschreitung der ermittelten Untergrenze in Höhe von 15 Euro zur Vergütung der Lehrkräfte in 43 Fällen eine Zulassung auf ein Jahr befristet. In vier Fällen sei die Zulassung nach einem Jahr nicht verlängert beziehungsweise widerrufen und in acht Fällen eine erneute befristete Zulassung ausgesprochen worden. In den übrigen 31 Fällen habe wegen Anhebung der Vergütung auf 15 Euro eine Zulassung auf drei Jahre erteilt werden können.
Im vergangenen Jahr erhielten den Angaben zufolge zwei Träger eine auf ein Jahr befristete Zulassung, da sie eine Lehrkräftevergütung von weniger als 15 Euro angegeben hatten. Im laufenden Jahr erhielten laut Regierung vier Träger aus diesem Grund ebenfalls eine auf ein Jahr befristete Zulassung. In einem Fall sei die befristete Zulassung bereits erloschen. Eine neue Zulassung sei nicht erteilt worden, da dieser Träger auch mit anderen Unregelmäßigkeiten auffällig geworden sei.
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