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Wie die Bundesregierung erläutert, müssen Energieerzeugungsanlagen bei einer Gefährdung der Netzstabilität vom Netz genommen werden. Die Abschaltrangfolge habe die Bundesnetzagentur festgelegt. Danach stehen System- und Sicherheitsaspekte an erster Stelle, gefolgt von Umweltgesichtspunkten. Zuletzt kommen die ökonomischen Auswirkungen.
Zur Frage nach Stromspeichermöglichkeiten heißt es in der Antwort, aus heutiger Sicht kämen für die Langzeitspeicherung nur Pumpspeicher, Druckluft (adiabatisch) und Wasserstoff in Frage. Druckluft- und Wasserstofftechnologie befänden sich jedoch im Entwicklungsstadium. „Der Bundesregierung liegen keine Prognosen vor, wann und in welchem Umfang die letztgenannten Technologien wirtschaftlich und technisch verfügbar sein könnten“, heißt es.
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