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Mit dem Gesetzentwurf zur „Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ möchte die Bundesregierung die sogenannten Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verlängern. Damit sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) von 2007 vorgesehenen Evaluierung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Die Befugnisse sind bis zum 10. Januar kommenden Jahres befristet.
Entfallen sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig Regelungen, die „die Einholung von Auskünften zu Umständen des Postverkehrs und den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zur Eigensicherung ermöglichen“ und im Evaluierungszeitraum nicht angewendet wurden. Ebenfalls wegfallen soll die Regelung zur „Einholung von Bestandsdaten zu Postdienstleistungen“, die im Evaluierungszeitraum nicht zur Terrorismusbekämpfung genutzt wurde. Die übrigen nach dem TBEG befristeten „Eingriffsbefugnisse und Regelungen, die sich als unverzichtbar erwiesen haben“, sollen um weitere vier Jahre erhalten bleiben.
Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll laut Gesetzentwurf die Mitwirkung der sogenannten G 10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen einschließlich der Abfrage bei zentralen Flugbuchungssystemen sowie von Unternehmen der Finanzbranche einschließlich der Abfrage von Kontostammdaten ausgeweitet werden. Die bisherige Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten „in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden“ soll wieder auf zehn Jahre verkürzt werden. Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver gestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Außerdem soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag die allgemeine Evaluierung von Sicherheitsgesetzen und -behörden „ernsthaft, umfassend und weitgehend transparent“ in Angriff zu nehmen. Zudem sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten in künftigen Entwürfen für Sicherheitsgesetze jeweils eine Evaluierungsklausel und -frist vorgesehen werden. Die jeweiligen Evaluierungen sollen sich dem Antrag zufolge unter anderem an einer klaren und umfassenden Definition des Evaluierungsgegenstandes, „nicht nur bezogen auf Nutzen und Effektivität, sondern vor allem auf die Grundrechtsverträglichkeit im Hinblick auf Eingriffstiefe und Eingriffshäufigkeit“ orientieren. Als weiterer Eckpunkt wird ein Abgleich mit Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und anderer verbindlicher menschenrechtlicher Standards genannt.
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