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Das Dokument bekräftigt nach Darstellung der Grünen in ihrer Großen Anfrage von Januar 2011 (17/4573), dass die bestehenden menschenrechtlichen und humanitären Verpflichtungen auch für private Militär- und Sicherheitsfirmen gelten müssten. In Ermangelung eines bindenden internationalen Abkommens sei dies nur durch den Erlass nationalstaatlicher Gesetze möglich. An diesem Punkt setze das Montreux-Dokument mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen an, zu denen sich die Unterzeichnerstaaten bekennen. Es stelle aber nur Empfehlungen dar und garantiere keine wirksame internationale Kontrolle, kritisiert die Fraktion der Grünen.
In ihrer Antwort auf die Große Anfrage (17/6780) betont die Bundesregierung, dass das Gewaltmonopol des Staates der grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik zugrunde liegt. Tätigkeiten im In- oder Ausland, die militärische Kernfähigkeiten betreffen, könnten daher nicht auf private Unternehmen übertragen werden. Deutsche Firmen seien von der Bundeswehr in deren Einsatzgebieten vornehmlich mit logistischen Dienstleistungen beauftragt worden, des Weiteren mit Schulungen von Bundeswehrpersonal sowie mit „nicht militärischen Wachfunktionen“.
Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse, dass in Deutschland ansässige Firmen darüber hinaus „militärische Sicherheitsdienstleistungen“ erbracht haben. Allerdings gebe es im maritimen Bereich „Überlegungen, der Piraterie wirksamer als bisher zu begegnen“. Die Bundesregierung sieht hier Prüfungsbedarf, der sich auf die Anforderungen an Sicherheitsunternehmen, die bereits heute auf Handelsschiffen eingesetzt werden, bezieht.
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