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Dort heißt es weiter, dass zwar die rechtliche Gleichstellung der Roma als Teil des allgemeinen Minderheitenschutzes in allen EU-Mitgliedstaaten weitgehend realisiert sei. Nach wie vor bestünden aber erhebliche Defizite bei der Umsetzung dieser Rechte. Oft existierten neben der formalen rechtlichen Gleichstellung spezifische Förderprogramme und institutionelle Einrichtungen, dennoch blieben Roma in vielen Bereichen tatsächlich benachteiligt. Am deutlichsten zeige sich dies in den Bereichen Ausbildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen. Dies gelte insbesondere für die wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedstaaten, so die Regierung. Sie betont deshalb, sich für die Verbesserung der Situation der Roma im Rahmen der europäischen Institutionen als auch auf bilateraler Ebene in Zusammenarbeit mit Partnerregierungen, Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsgruppierungen einzusetzen.
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