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Die Petentin fordert in ihrer Eingabe, der Deutsche Bundestag solle sich für die sofortige Freilassung der durch Steinigung zum Tode verurteilten Sakineh Mohammadi Ashtiani einsetzen sowie ihr und ihrer Familie Asyl gewähren. Zum Nachdruck dieser Forderung solle die Bundesrepublik Deutschland sich für die Schließung aller iranischen Botschaften in Staaten der Europäischen Union einsetzen. In der Petition wird darauf verwiesen, dass Frau Ashtiani wegen „unerlaubter Beziehungen“ zu zwei Männern von einem iranischen Gericht zu 99 Peitschenhieben verurteilt worden sei.
Nachdem ihr Ehemann ermordet wurde, sei die iranische Justiz zu dem Ergebnis gekommen, dass sie auch außerehelichen Geschlechtsverkehr mit den beiden Männern gehabt habe, wofür sie zum Tode durch Steinigung verurteilt worden sei. Aufgrund weltweiter Proteste, so heißt es weiter, sei die Steinigung zwar vorerst ausgesetzt worden. Das Todesurteil habe jedoch weiterhin Bestand. Neben Frau Ashtiani seien zudem noch weitere zwölf Frauen und drei Männer im Iran inhaftiert, die ebenfalls gesteinigt werden sollten.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, wonach die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Steinigungsurteils sowie eine faire und rechtsstaatliche Überprüfung des Verfahrens gefordert habe. Bundesaußenminister Westerwelle habe zudem öffentlich darauf hingewiesen, dass es in diesem Fall nicht um eine Frage der Religion, sondern um eine Frage der elementaren Menschenrechte gehe.
Nach Informationen der Bundesregierung, so heißt es in der Begründung weiter, sei die Steinigung Frau Ashtianis „zwischenzeitlich ausgesetzt und soll auch nicht vollzogen werden“. Gleichwohl würde sich Deutschland ebenso wie seine europäischen Partner in der EU weiterhin darum bemühen, dass das Todesurteil ganz aufgehoben wird. Wie das Auswärtige Amt mitteilt, wird die weitere Entwicklung des Falles von der Bundesregierung weiterhin aufmerksam verfolgt und auch in Gesprächen mit iranischen Verantwortlichen thematisiert.
Was die Inhaftierung weiterer Männer und Frauen, die gesteinigt werden sollen, angeht, verweist der Petitionsausschuss auf das Engagement Deutschlands bei der Unterstützung iranischer Oppositioneller. In zahlreichen Fällen werde ihnen Schutz im Asylverfahren gewährt. Im Jahr 2009 hätten fast 600 iranische Antragsteller den Flüchtlingsstatus erhalten, schreiben die Abgeordneten.
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