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In dem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, sich für die „Aufwertung des bereits bestehenden Denkmals für die Opfer der ‚Euthanasie‘-Morde sowie ihre angemessene Würdigung am historischen Standort der Planung und Organisation der ‚Aktion T 4‘“ einzusetzen. Darüber hinaus soll die Regierung „über ‚Euthanasiemorde‘, Zwangssterilisation und anderen damit zusammenhängenden NS-Verbrechen“ informieren.
Die sogenannte Aktion T 4 führten die Nationalsozialisten von Januar 1940 bis August 1941 durch. Ort der Aktion war die Berliner Tiergartenstraße 4, nach der die Aktion benannt wurde und bei der „in sechs eigens eingerichteten Gasmordanstalten mehr als 70 000 Psychiatriepatienten und –patientinnen – systematisch und zentral geplant –
ermordet wurden“, informiert der Antrag. Zwar gebe es bereits eine Gedenktafel in der Tiergartenstraße 4, allerdings müsse nach Auffassung der Abgeordneten das Denkmal „aufgewertet“ werden. Zudem solle in den Räumlichkeiten des nahegelegenen Informationszentrums „Topographie des Terrors“ über die Aktion informiert und aufgeklärt werden.
Die Linksfraktion hingegen fordert in einem Änderungsantrag (17/2274), ein Informationszentrum direkt in den Räumlichkeiten der Tiergartenstraße 4 zu errichten.
In der Diskussion äußerte sich ein Abgeordneter der SPD-Fraktion, dass es ein „Gedenkort, kein Informationsort“ werden solle. Informationsstätten und Museen würde es bereits zuhauf geben und „Inflation entwertet immer“, sagte er. Im Namen seiner Fraktion sprach er sich für ein Denkmal sowie einen dortigen Hinweis aus, der auf den Informationsort, beispielsweise die „Topographie des Terrors“ verweist.
Grundsätzlich schloss sich der Redner der FDP-Fraktion der Meinung seines Vorredners an. Er meinte zudem, dass „es jetzt gilt zu schauen, wie man diesen Ort würdiger gestaltet“, als die bisherige Gedenktafel es sei.
Die Abgeordnete der Grünen-Fraktion betonte zu dem Antrag, dass sie sehr froh sei, „dass wir interfraktionell etwas auf die Beine stellen“. Die Tiergartenstraße 4 sei ein Ort von „nationaler Bedeutung“. Die Linksfraktion würde in ihrem Änderungsantrag einen „fast künstlichen Widerspruch schaffen“. Sie kündigte an, sich bei dem Änderungsantrag zu enthalten.
Der Redner der CDU/CSU-Fraktion ergänzte, dass das „Gedenken an die Opfer notwendig“ ist und man der „Aufarbeitung gerecht werden“ muss. Er würde sich anbieten, das Informationszentrum in die „Topographie des Terrors“ zu integrieren, da diese „nur einen Steinwurf entfernt“ ist.
Eine Abgeordnete der Linksfraktion forderte die Antragsteller auf, diesen noch einmal zu überdenken. Information müsse am Ort des Geschehens selbst stattfinden, „nicht bloß ein Verweis darauf, wo Informationen zu finden sind“.
Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Änderungsantrag (17(22)74)der Linksfraktion abgelehnt. Während die Fraktion selbst für ihren Antrag stimmte, enthielt sich die Grünen-Fraktion. CDU/CSU-Fraktion, FDP-Fraktion und SPD-Fraktion stimmten gegen ihn.
Der Antrag (17/5493) der vier Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen würde mit den Stimmen dieser Fraktionen und bei Enthaltung der Linksfraktion ohne Gegenstimmen angenommen.
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