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In ihrem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass laut Genehmigung am Zaun des Zwischenlagergeländes ein Jahreshöchstwert von 0,3 Millisievert zulässig ist. Bei Erreichen des sogenannten Eingreifwertes von 0,27 Millisievert müssten unverzüglich Maßnahmen zur Strahlenreduzierung ergriffen werden. Messungen des niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft hätten ergeben, dass der Eingreifwert Ende 2011 voraussichtlich überschritten werde. Als einzige Maßnahme würden Betreibergesellschaft und Behörden ein Umstellen von Behältern für notwendig halten. Das bezeichnet die Fraktion als nicht ausreichend. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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