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Nach Angaben der Regierung hat die Überschuldungsstatistik die Funktion „umfassende Informationen über den von einer finanziellen Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen“. Dies sei unter anderem für die Sozialberichterstattung als auch für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung eine „unverzichtbare Grundlage“. Ferner würden die Informationen die Möglichkeit bieten, Maßnahmen der Länder und des Bundes zielgerichteter durchzuführen. Die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt erfasste Statistik zu Privatinsolvenzen liefere keine genaueren Angaben über den betroffenen Personenkreis.
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