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Die Abgeordneten schreiben, dass es hierzu notwendig sei, den Kommunen als erstes den Zugriff auf die Immobilien und Grundstücke der geschlossenen Standorte zu ermöglichen. Es müsse sicher gestellt werden, dass die „Realisierung gesamtgesellschaftlicher Interessen“ bei der Veräußerung der Liegenschaften im Vordergrund stehe. Für eine Koordination der Nachnutzung sollen ein „Bundesbeauftragter für Konversion“ ernannt und die jeweiligen Umwandlungen der Standorte wissenschaftlich begleitet werden. Ferner fordern die Abgeordneten, das Programm mit ausreichend finanziellen Mitteln zu unterstützen.
Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass bei der gegenwärtigen Bundeswehrreform die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte für die Regionen nur eine untergeordnete Rolle spielten. Um die Chancen für eine langfristige, regionale Entwicklung nicht zu verspielen, sei eine Umsetzung sinnvoller Nachnutzungskonzepte der aufgegebenen Standorte von zentraler Bedeutung.
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