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Die Bundesregierung als Vertreterin der Gesellschafterin Bundesrepublik Deutschland an der FMG soll durch den Antrag verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, heißt es zur Begründung. Es bestehe kein Grund zur Eile. Für den Ausbau des Flughafens gebe es keinen Bedarf.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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