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Einer der umstrittensten Punkte bei der Umsetzung der Richtlinie sei deren Vorgabe, dass eine Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen „grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen“ erfolgen müsse, heißt es in der Vorlage weiter. Nur für den Fall, dass in einem Mitgliedstaat solche speziellen Hafteinrichtungen nicht vorhanden sind, sei ausnahmsweise eine Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten zulässig, jedoch „gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen“.
Diese Bestimmung trage dem Umstand Rechnung, dass „Abschiebungshäftlinge nicht etwa wegen eines kriminellen Vergehens inhaftiert werden, sondern ausschließlich, um die ausländerrechtliche Verpflichtung zur Ausreise gegebenenfalls leichter mit Zwangsmitteln durchsetzen zu können“, schreibt die Fraktion. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf erlaube den Bundesländern indes „eine Unterbringung in ,normalen‘ Haftanstalten, wenn in diesen keine speziellen Hafteinrichtungen vorhanden sind“.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie die einzelnen Bundesländer konkret die Richtlinien-Vorgaben einer „grundsätzlichen Unterbringung in speziellen Hafteinrichtungen“ und einer „getrennten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen und gewöhnlichen Strafgefangenen“ umsetzen. Auch erkundigen sie sich danach, wie einzelne Bundesländer gegebenenfalls dazu angehalten werden können, einen Ausbau spezieller Hafteinrichtungen zu unternehmen.
Ferner fragt die Fraktion danach, wie viele Menschen nach Länderangaben in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 in Abschiebungshaft waren. Dabei will sie auch wissen, wie viele Menschen davon im Alter bis 16 Jahren sowie von 16 bis 18 Jahren und 18 bis 59 Jahren beziehungsweise im Alter über 60 Jahren waren. Auch erkundigt sie sich danach, wie viele Menschen nach Länderangaben seit 2008 für wie lange in Abschiebungshaft waren.
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