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Nur in den Fällen, die die genannten gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, komme es auf die „positive Integrationsprognose“ an, erläutert die Regierung und fügt hinzu: „Die Integrationsbeauftragte wird die Praxis insoweit aufmerksam beobachten.“
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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