Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011
Wenn kein konkret bestimmtes Ergebnis mit dem Werkvertragsunternehmen vereinbart wurde, wenn die Abrechnung nach Zeiteinheiten und nicht ergebnisbezogen erfolgt, wenn keine eigenverantwortliche Organisation des Werkvertragsunternehmens besteht und es ein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber den Beschäftigten eines solchen Unternehmens gibt, dann handele es sich um Leiharbeit, heißt es in dem Antrag. Diese und noch weitere Kriterien müssten deshalb im AÜG festgeschrieben werden, um beide Branchen voneinander abzugrenzen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein