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In der Vorlage heißt es, vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO „faktisch nicht auffindbar“ seien. Auch würden die Regelungen der RVO „weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzlichen Regelung gerecht“.
Es fehlten unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe, die „Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)“ sowie „Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter, wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen“, bemängeln die Abgeordneten. Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.
Weiter fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im SGB V geregelte Berücksichtigung der „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten“. In den vergangenen Monaten hatten Hebammen vielfach darauf hingewiesen, dass zu geringe Entgelte für ihre Leistungen und exorbitant gestiegene Haftpflichtprämien immer mehr Hebammen zwängen, ihren Beruf aufzugeben.
Neben dem Deutschen Hebammenverband sind unter anderen der GKV-Spitzenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, die Bundesärztekammer und der Verbraucherzentrale Bundesverband zu der Anhörung geladen, die im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus stattfindet.
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