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Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, zusammen mit den Bundesländern Kriterien zu Definition, Umgang und Ahndung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens auszuarbeiten. Ohne klare Richtlinien könne es passieren, „dass je nach betroffener Person/je nach Hintergrund Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten mit unterschiedlichen Maßstäben bewertet werden“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung soll zudem Vorschläge unterbreiten, wie man dem „akademischen ghostwriting“ entgegenwirken und die Entwicklung von Anti-Plagiatssoftware unterstützen kann. In den vergangenen Jahren hätten Berichte über Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zugenommen, heißt es in der Vorlage. Diese Berichte würden nicht nur auf betroffene Personen ein schlechtes Licht werfen, sondern auch „auf die betroffene Universität oder Forschungseinrichtung bzw. (in prominenteren Fällen) auf den gesamten Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland“.
Nach Willen der Grünen-Fraktion soll die Bundesregierung „öffentlich und unmissverständlich“ klarstellen, dass „Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums in der Wissenschaft keine Bagatelldelikte sind und nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen“. Die Abgeordneten fordern unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor Täuschung in der Wissenschaft sowie Empfehlungen für mögliche Konsequenzen und Sanktionen. Besondere Aufmerksamkeit müsse „dem Schutz vor ‚Copy and Paste‘-Technik“ gewidmet werden, heißt es weiter. Diese habe durch die „Internetrevolution als Arbeitstechnik“ um sich gegriffen. Außerdem soll die Bundesregierung laut Antrag gemeinsam mit den Ländern auf einheitliche Qualitätsstandards hinwirken. Künftig sollten die Promovierenden an allen Universitäten eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, mit der sie bestätigen „die Arbeit selbstständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel abgefasst zu haben“.
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