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Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem, seit wann der Bundesregierung bekannt ist, dass der BND zwischen 1958 und 1962 den NS-Täter Walther Rauff beschäftigte und wann sie die Öffentlichkeit darüber informiert habe.
Nach Angaben der Bundesregierung war Rauff von 1958 bis 1962 als nachrichtendienstliche Verbindung für den BND tätig. Über seine NS-Vergangenheit habe der BND von Beginn an Kenntnis gehabt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Wie sie weiter ausführt, hatte das Magazin „Stern“ eine Zusammenarbeit des BND mit Rauff „bereits in einem Artikel aus dem Jahr 1984 behauptet“. Das zuständige Gremium des Bundestages habe seinerzeit in diesem Zusammenhang den BND gebeten, es über den Sachverhalt zu unterrichten. Damit sei auch das Bundeskanzleramt nach Aktenlage erstmals mit dieser Angelegenheit befasst worden.
Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Berichterstattung in dem geheim tagenden Gremium des Bundestages sei grundsätzlich nicht vorgesehen und in diesem Fall auch nicht erfolgt, heißt es in der Antwort weiter. Der BND habe damals in einer internen Stellungnahme die Umstände der Anwerbung und Zusammenarbeit dargelegt. Darin werde festgehalten, dass die Werbung von Walther Rauff als nachrichtendienstliche Verbindung des BND aus heutiger Sicht „weder politisch zu rechtfertigen noch moralisch nachvollziehbar“ sei. Dem sei seitens der Bundesregierung auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen.
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