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Alle drei Vorlagen zielen unter anderem auf eine Abkehr vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit, auf eine Verkürzung der Fristen für die Einbürgerung sowie auf einen Verzicht auf das sogenannte Optionsmodell ab. Nach der Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, es gebe gute Gründe dafür, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht festgeschrieben sei. Die deutsche Staatsangehörigkeit, die auch ein Bekenntnis zum deutschen Staat sei, müsse am Ende des Integrationsprozesses stehen. Die Fraktion plädierte zugleich dafür, erst einmal die Ergebnisse des Optionsmodells abzuwarten.
Auch die FDP-Fraktion verwies darauf, dass man noch keine Erfahrungen damit habe, wie die Optionspflicht sich auswirkt. Auch sei die Optionspflicht nicht grundsätzlich falsch.
Die SPD-Fraktion argumentierte, dass mittlerweile bei mehr als der Hälfte aller Einbürgerungen Mehrstaatigkeit hingenommen werde. Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 habe man das Optionsmodell nur wegen der damaligen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat aufnehmen müssen.
Die Linksfraktion betonte, sie unterstützte die Vorlagen der beiden anderen Oppositionsfraktionen, auch wenn diese unzureichend seien. Sie wies zugleich darauf hin, dass in zwölf EU-Ländern Mehrstaatigkeit akzeptiert werde.
Die Grünen-Fraktion nannte es höchste Zeit, beim Optionsmodell eine neue Regelung zu verabschieden. Sie hob unter anderem hervor, dass EU-Bürger bereits die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit hätten.
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