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Darin bezeichnen die Abgeordneten die Bilanz der Finanzmarktregulierung drei Jahre nach dem Ausbruch der größten Finanz- und Wirtschaftskrise nach dem Zweiten Weltkrieg als „ernüchternd“. Die Forderung vom G20-Gipfel vom November 2008, wonach kein Produkt, kein Akteur und kein Markt unreguliert bleiben dürfe, bleibe weiterhin Wunschdenken. Die Bundesregierung habe es versäumt, die Gipfelbeschlüsse „mit der Kraft der viertgrößten Wirtschaftsmacht der Welt voran zu treiben und selbst die Initiative zu ergreifen“, kritisieren die Abgeordneten. Bei den meisten Regulierungsvorhaben habe sich Deutschland hinter G20 und Europa versteckt und keinerlei Gestaltungswillen gezeigt. „Die derzeitige europäische Finanzkrise legt die Versäumnisse der letzten Jahre schonungslos offen“, stellt die SPD-Fraktion fest.
Gefordert wird in dem Antrag unter anderem, die höhere Eigenkapitalausstattung mit einer Verschuldungsobergrenze für die Banken zu kombinieren. Bei der Umsetzung neuer Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften müsse die besondere Struktur der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken berücksichtigt werden. Zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis müsse es Ausschüttungsverbote von Dividenden auf zukünftige Gewinne geben.
Der „Schattenbankensektor“ soll nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion umfassend reguliert werden. Es müsse eine durchgreifende rechtliche, organisatorische und haftungsbezogene Trennung des hochriskanten Eigenhandelsgeschäfts in Investment- und Schattenbanken von dem für die Realwirtschaft wichtigen Kredit- und Einlagengeschäfts der Geschäftsbanken eingeführt werden.
Neben der Einführung einer Finanztransaktionsteuer sollen nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion hochspekulative Finanzmarktprodukte schärfer reguliert werden. „Zur Schaffung von Transparenz müssen Derivate weitgehend standardisiert werden und dürfen nur noch über Börsen oder regulierte und transparente Handelsplattformen gehandelt werden“, fordern die Abgeordneten. Der Rohstoffhandel durch Finanzinstitutionen soll verboten werden. „Warentermingeschäfte und Rohstoffhandel dürfen nur noch erlaubt werden, wenn der unmittelbare Bezug zur realen Warentransaktion oder dem zugrunde liegenden Geschäft besteht“, schreiben die Abgeordneten.
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