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Der Wettbewerb auf den deutschen Märkten für Schienenpersonen- und -güterverkehr entwickele sich nur langsam, heißt es weiter. Die Wettbewerbsintensitäten würden sich dabei in den einzelnen Teilmärkten deutlich unterscheiden. Während sich beim Personennahverkehr und beim Güterverkehr die „leicht positive Entwicklung“ des Wettbewerbs in den vergangenen Jahren fortgesetzt habe, existiere im Schienenpersonenfernverkehr bisher kein relevantes Wettbewerbsangebot.
Weiter setzt sich die Monopolkommission in ihrem Bericht für eine vollständige institutionelle Trennung von Infrastruktur-Transportgesellschaften ein. So könnten die Anreize für die Infrastrukturbetreiber, bestimmte Eisenbahnverkehrsgesellschaften zu diskriminieren, erheblich reduziert werden. Nur ein unabhängiger Netzbetreiber behandle alle Transportunternehmer gleich.
Auch dient aus Sicht der Monopolkommission die staatliche Beteiligung am Wettbewerb durch die Verkehrsunternehmen der Deutschen Bahn AG nicht dem öffentlichen Interesse. Dabei stellt die Kommission die potenziellen negativen Auswirkungen einer solchen Trennung nicht in Abrede. Jedoch überwiege der gesamtwirtschaftliche Nutzen einer Trennung von Netz und Transport gegenüber den Kosten „deutlich“, heißt es in dem Sondergutachten.
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