Berlin: (hib/HLE) Theaterbetriebe, Kirchengemeinden und andere Nutzer von drahtlosen Mikrofonanlagen, deren Weiterbetrieb wegen der Frequenzversteigerung an Mobilfunkanbieter nicht mehr möglich ist, sollen eine höhere Entschädigung erhalten. Die Fraktion die Linke fordert in einem Antrag (
17/7655), dass die Bundesregierung mindestens 30 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten ersetzen müsse. Die von diesen Anlagen üblicherweise genutzten Frequenzbereiche waren 2010 zum Aufbau des neuen Mobilfunkstandards „Long Term Evolution“ (LTE) versteigert worden. Der Bund, der bei der Versteigerung einen Erlös von 4,38 Milliarden Euro erzielt habe, habe zugesagt, sich in angemessener Weise an den Kosten der Umrüstung der drahtlosen Mikrofonanlagen zu beteiligen, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass der Anwendungsbereich der von der Regierung vorgelegten Billigkeitsrichtlinie so eng sei, dass 90 Prozent der privaten und kommunalen Theater nicht erfasst und somit kein Geld erhalten würden. Die Richtlinie gehe auch von falschen Annahmen aus. So dürften betroffene Geräte nicht älter als fünf Jahre sein. Üblicherweise würden derartige Geräteeinheiten aber für bis zu 15 Jahre angeschafft. Die unterstellte lineare Wertminderung führe zu hohen Verlusten bereits nach kurzer Nutzungsdauer.
Daher fordert die Linksfraktion für die Betroffenen neben einer Erstattung von mindestens 30 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten auch eine Ausdehnung der Richtlinie auf Geräte, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft wurden. Außerdem soll die Regierung dafür Sorge tragen, dass die Nutzer solcher Anlagen Planungssicherheit erhalten und dass deren Frequenzen von künftigen Versteigerungen ausgenommen werden.
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