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Mit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen Zuweisungen, die nach der Risikostruktur der Versicherten differenziert werden. Das heißt, Kassen mit vielen alten und kranken Versicherten erhalten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds als solche mit vielen jungen und gesunden Versicherten. Die Morbidität, also die Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, wird anhand von Diagnosen bei der Behandlung im Krankenhaus und bei niedergelassenen Ärzten sowie verordneten Medikamenten ermittelt. Zugrundegelegt werden 80 Erkrankungen.
Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass der Beirat in seinem Bericht keine Empfehlung abgebe, die Zahl der zu berücksichtigenden Krankheiten zu erweitern. Der Risikostrukturausgleich habe das Ziel, Risikoselektion möglichst weitgehend zu verhindern.
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