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Der Aktionsplan 2011 knüpft den Angaben zufolge an den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2003 an und führt alle Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zusammen. Berücksichtigt würden die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ und der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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