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In der Begründung kritisieren die Antragsteller, das Optionsmodell sei inhaltlich nicht sachgerecht, weil es integrationshemmend wirke. Auch sei es verwaltungstechnisch nicht praktikabel, weil es „erheblichen Aufwand sowie Unklarheiten für die Verwaltung“ mit sich bringe.
Ferner soll dem Antrag zufolge bei einer Einbürgerung nicht mehr die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden müssen. Vielmehr solle mehrfache beziehungsweise doppelte Staatsbürgerschaft auch bei der Einbürgerung ermöglicht werden. Zudem sollen die Einbürgerungsvoraussetzungen laut Vorlage erleichtert werden. „Dies gilt insbesondere für eine Absenkung der Voraufenthaltszeiten, Verbesserungen für Personen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben, für Lebenspartner Eingebürgerter und für die Anrechnung von Duldungszeiten“, heißt es in dem Antrag weiter.
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