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Nach Angaben der Bundesregierung ermöglichen die Deutschland im Rahmen des Fonds zugewiesenen Mittel, „das Ziel eines kohärenten Ansatzes bei der Rückkehrpolitik durch ein integriertes Rückkehrmanagement (Beratung, Rückkehrunterstützung, Reintegration) nachhaltig zu verfolgen“. Dabei werde der freiwilligen Rückkehr grundsätzlich Vorrang vor einer zwangsweisen Rückführung eingeräumt. „Aus diesem Grund werden in Deutschland mit Mitteln des Europäischen Rückkehrfonds fast ausschließlich Projekte mit Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr gefördert“, schreibt die Regierung. Demgegenüber würden im EU-Durchschnitt rund die Hälfte der Mittel aus dem Fonds für Maßnahmen der zwangsweisen Rückführung verwendet.
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