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Neben der Ost-West-Wanderung sei auch die Wanderung innerhalb der neuen Länder strukturrelevant, heißt es in der Vorlage weiter. Auffallend seien die Wanderungsbewegungen aus den ländlich peripheren Regionen in die urbanen Zentren.
Ursächlich für das Wanderungsverhalten sind der Unterrichtung zufolge die Wirtschafts- und Arbeitsmarktperspektiven in den Regionen. Diese würden durch die regionale Infrastrukturausstattung mitbestimmt. Abwanderung führe über die Verringerung der Bevölkerungsdichte und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur tendenziell zu einer Abnahme des Angebots von Dienstleistungen der Infrastruktur. Auf diese Weise bestehe für strukturschwache ländliche Regionen die Gefahr einer Abwärtsspirale.
Die politischen Möglichkeiten der Abwanderungssteuerung sind laut Vorlage begrenzt. Angesichts der geringeren Bevölkerungszahlen und der selektiven Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften komme es besonders darauf an, „die richtigen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum, Einkommen und Beschäftigung zu schaffen“. Eine gute Infrastrukturversorgung könne als alleiniger Faktor die wirtschaftliche Stabilisierung und die Verringerung von Abwanderung nicht sicherstellen, sei dafür aber ein wichtiger Ansatzpunkt.
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