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In der öffentlichen Petition wird gefordert, von der Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern, die ihr Kind nicht in einer Kindertagesbetreuung unterbringen, abzusehen. Zur Begründung verweist der Petent auf „sprachliche und soziale Defizite“ unter denen viele Kinder in den ersten Schuljahren leiden würden. Dies beträfe nicht nur Kinder mit Migrationshintergrund, betont der Petent. Besonders benachteiligt seien Kinder mit Lernschwächen, heißt es weiter. Gerade für diese Kinder sei der Besuch einer Kindertagesstätte wichtig, damit ihr Schulleben „nicht mit erheblichen Rückschlägen beginnt“. Das geplante Betreuungsgeld wirke diesen Bestrebungen jedoch entgegen, urteilt der Petent. Die Ziele der frühkindlichen Bildung und der Förderung der sozialen Kompetenz würden aufgegeben.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme aus dem Bundesfamilienministerium, wonach die Einführung eines Betreuungsgeldes „in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist“. Die nähere Ausgestaltung sei entsprechend der Regelungen des Koalitionsvertrages erst für das Jahr 2013 vorgesehen. Dabei gehe es darum, eine „Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen“. Dazu solle ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden, schreibt das Ministerium unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag.
Grundlegendes Ziel des Betreuungsgeldes sei die Förderung der Entwicklung des Kindes sowie die Unterstützung und Anerkennung der Eltern, teilt das Familienministerium außerdem mit. Zudem solle sichergestellt werden, dass die Leistung tatsächlich bei den Kindern ankommt. Die Förderung solle allen Kindern dienen und keine Bevölkerungsgruppen ausgrenzen, heißt es weiter. Derzeit befinde sich das Betreuungsgeld noch in der Konzeptionsphase. Dabei sollen die in der Diskussion stehenden Kritikpunkte ausgeräumt werden.
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