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Nach Angaben der SPD-Fraktionen betreiben alle OECD-Staaten – auch Deutschland – Exportförderung. Der Bundesregierung würden dafür besonders Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) zur Verfügung stehen. Einen systematischen Menschenrechtsbezug bei der Vergabe der Garantien gebe es bisher nicht. „Ein erweitertes Prüfverfahren kann dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und transnationale Unternehmen in ihrer menschenrechtlichen Verantwortung zu unterstützen“, schreibt die Fraktion.
Bedauert wird, dass Menschenrechte in der Außenwirtschaftspolitik der meisten OECD-Staaten eine eher marginale Rolle spielen würden. Dabei seien die Länder mit ihren Bürgschaften und Kreditgarantien „in der Lage, direkt und indirekt auf die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte im Zielland einzuwirken“. Für die Vergabe von Exportgarantien müsse ein systematisches menschenrechtliches Screening erfolgen und nicht nur der Blick auf einzelne Menschenrechte.
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