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1997 hatte das Bundesamt vorgeschlagen, im Gorlebener Salzstock vorerst die Nordostpassage zu erkunden. „Ursprünglich sollte 1982 der gesamte Salzstock den Untersuchungsraum bilden“, sagte Thomauske. Allerdings fehlten für die Erkundung der Südwestpassage die nötigen Salzrechte. „Es war klar, dass eine Erkundung von Süd-West und Nord-Ost nicht zwingend begründbar war.“ Diese Beschränkung sei ab 1991 in die Diskussion aufgenommen worden.
Der Gorleben-Ausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen und Manipulationen gekommen ist.
Thomauske sagte, bei den Routenerkundungen sei es einzig um die Frage gegangen, ob eine sequenzielle Erkundung (nur Nordost) oder eine parallele (Nordost und Südwest) zweckmäßiger sei. „Eine sequenzielle Erkundung würde auch teurer werden als eine parallele.“ Im Grunde sei dies auch keine Beschränkung gewesen. „Bei der sequenziellen Untersuchung hieß die Frage: Ist die Passage geeignet oder nicht?“
Abgeordnete der Opposition hielten Thomauske ein von ihm verfasstes Schreiben vom 15. Mai 1991 vor, laut dem Thomauske damals auch eine Erkundung des Südwest-Teils für zwingend gehalten habe. Der Physiker erwiderte mit dem Zitat aus einem Schreiben vom 18. Juni 1991, wonach er damals geschrieben habe, dass eine Erkundung nur des Nordostflügels mit erheblichen Einschränkungen möglich sei.
Dem Entschluss zur eingeschränkten Routenerkundung habe auch die Erkenntnis zugrunde gelegen, dass sich die zu erwartende Menge von Atommüll verringerte. „Das Projekt war einer gewissen Entwicklung unterzogen. 1991 galt noch die Grundlage einer größeren Entsorgung von 2500 Gigawattjahren.“ Den Vorwurf, Ergebnisse aus der Nordost-Erkundung auf den gesamten Salzstock zu übertragen, wies Thomauske zurück. „Wir haben zu keinem Zeitpunkt unbegründet Ergebnisse aus Nordost auf Südwest übertragen.“ Niemand habe daran gedacht, in Nordost zu erkunden und im Südwesten zu lagern. Ferner bestritt Thomauske Druck aus der Politik auf die Forschung: „Es gab keine politische Beeinflussung. Das Bundesamt hat sich im Ergebnis zu diesem Vorschlag durchgerungen.“
Die Zeugenvernehmung sollte donnerstagnachmittags fortgesetzt werden.
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