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1997 hatte das BfS beschlossen, auf Grund fehlender Salzrechte vorerst nur die Nordostpassage des Salzstocks zu erkunden. „Dabei umfasste ein spekulatives, von mir konzipiertes Endlagerbergwerk in Gorleben beide Flügel – mit den Schächten in der Mitte“, sagte der 76-Jährige. „Modellrechnungen hatten ergeben, dass es günstig für die Schächte wäre, wenn die Wärmeentwicklung durch den Abfall von beiden Seiten kommt und sich so die Wirkung reduziert.“
Der Gorleben-Ausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll auf Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.
„Die Beschränkung der Erkundung war eine Konzeptänderung“, kritisierte Wosnik. Zum 31. März 1997 hatte er sich auf eigenen Antrag hin in den frühzeitigen Ruhestand versetzen lassen. Den Antrag hatte er bereits ein Jahr zuvor gestellt. „Es ging ums ganze Betriebsklima beim BfS.“ Er habe sich durch verschiedene Verhaltensweisen beschwert gefühlt. Ein Hauptgrund sei eine anstehende Organisationsänderung gewesen. Er hätte seine Verantwortung für den Betrieb der Projekte in Gorleben und anderer Anlagen behalten sollen, jedoch bei Abgabe von Kompetenzen. „Aber auch, weil bekannt gegeben worden war, dass auf die Erkundung des ganzen Salzstocks verzichtet werden soll. Das war im Gespräch mit Kollegen so gekommen.“
Wenige Wochen vor seinem Ausscheiden hatte Wosnik am 31. Januar 1997 auf Betreiben seines Vorgesetzten Helmut Röthemeyer in einem Schreiben ein Schreiben von Fachbereichsleiter Bruno Thomauske kritisiert. Der hatte sich darin für die Beschränkung der Erkundung ausgesprochen. „Das fand ich fachlich nicht vertretbar.“ Zu einer sequenziellen Erkundung, also erst im Nordostflügel des Salzstocks, sagte Wosnik: „Das müsste sorgfältig überprüft werden. Für die Abfallmenge wäre diese Passage ausreichend.“
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